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Schuld

Entscheidungen stehen an

geschrieben am 22.11.2021 von Hendrik Heidler, Scheibenberg

Schuld beginnt dann, wenn grundlos und dennoch absichtlich Menschen zurückgesetzt, verletzt, unterdrückt, beschimpft und verurteilt werden, aber diesen die Möglichkeit vorenthalten wird, sich davor zu schützen.

Dieser Punkt ist spätestens mit der Einführung der so genannten 2-G-Regelung erreicht.

Gesunden die Möglichkeit zu nehmen, sich per Test als nichtansteckend Gesunde zu offenbaren (ganz abgsehen von Sinn und Funktionalität der Tests) und sie trotzdem pauschal als Gefährder von vielem auszugrenzen macht alle, welche diese Regeln hervorbringen, anordnen, durchsetzen und bereitwillig mitmachen zu Schuldigen an dahingehend völlig Unschuldigen ... 

Mit diesen 2-G-Regeln ist eine neue Qualität staatichen Zwangs erreicht, der weder Gründe menschlicher Rechtfertigung noch Interpreatationsspielräume zulässt, wenn Schuld vermieden werden soll.

Der Schutz vor Ansteckung kann dabei als Argument nicht gelten, weil eben nichtansteckungsfähig Gesunden pauschal die Möglichkeit von vorn herein genommen wird, ihre Nichtansteckungsfähigkeit nachzuweisen aber ansteckungsfähig Geimpften blind erlaubt wird, anzustecken.

Gesunden allein deshalb Freiheiten zu nehmen, weil sie gesund sind, aber nicht mehr nachweisen können, dass sie es sind, ist genau die letztendliche Grenze, an der Schuld beginnt, zumal selbst nach offizieller Lesart auch Geimpfte infektiös und ansteckend sein können.

Das ist die (un)moralische Logik, welche nun greift und sich daraus ergibt, dass Krankheit und Gesundheit nunmehr zu moralischen Zuständen definiert wurden, was sie natürlich nicht sind und nie sein können.

Mit den 2-G-Regeln steht vor jedem die Entscheidung, Schuld auf sich zu laden oder nicht.

Hendrik Heidler, am heutigen Tag der neuen 2-G-Qualität, 22.11.2021
 

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